FAQ: Häufig gestellte Fragen zum IKRK (Stand 1995)


Was ist die Grundlage für die Arbeit des IKRK?

Die Grundlage bilden die vier Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977. Diese Abkommen stipulieren Schutz und Hilfe für Opfer von Kriegen und Konflikten. Fast alle Staaten der Welt haben die Konventionen unterschrieben und sich damit verpflichtet, sie zu respektieren.

Wieviele Mitarbeiter beschäftigt das IKRK?

Das IKRK beschäftigt total rund 6500 Personen. Davon arbeiten rund 650 am Hauptsitz und rund l000 im Feld. Zusätzlich werden vor Ort einheimische Kräfte rekrutiert. Ihre Zahl schwankt, sie lag 1993 durchschnittlich um 4800 Personen.

Noch vor einigen Jahren mussten alle IKRK Mitarbeiter, die via Genf angestellt wurden, Schweizer sein. Diese Bestimmung wurde vor kurzem etwas gelockert. Heute werden auch Nicht-Schweizer eingestellt, allerdings führt ihr Weg über eine nationale Rotkreuzgesellschaft, die sie für eine erste Mission selektionieren und in der Regel auch bezahlen muss. Erst danach können sie direkt von der IKRK-Zentrale angestellt werden.

IKRK-Mitarbeiter, die via Genf angestellt werden, verdienen weniger als Angestellte von Genfer Firmen, auch weniger als UNO-Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen. Verglichen mit privaten Hilfswerken in der Schweiz und im Ausland zahlt das IKRK aber gute Löhne.

Welche Rolle spielen die Frauen im IKRK

43 Prozent der IKRK-Angestellten sind Frauen. Am Genfer Hauptsitz arbeiten mit 53 Prozent mehr Frauen als auf dem Feld, wo der Frauenanteil 35 Prozent ist. Es gibt nur wenige Frauen in Kaderpositionen, denn Heirat oder Mutterschaft sind für IKRK-Mitarbeiterinnen häufig Gründe, die Organisation zu verlassen: Im Feld sind 18 Prozent der Kaderstellen von Frauen besetzt, iam Hauptsitz 27 Prozent.

Welches Budget hat das IKRK und woher kommt das Geld?

Das IKRK hat für 1994 die Summe von 949 Millionen Franken budgetiert.

Gemäss Genfer Konventionen - der rechtlichen Grundlage der gesamten IKRK-Arbeit - finanzieren die Signatarstaaten gemeinsam die Arbeit der Organisation. Es gibt aber keine Pflichtbeiträge, und so sind es denn in erster Linie die westlichen Industrienationen, welche die Arbeit des IKRK finanzieren. Die grössten Geldgeber sind die USA (187 Mio SFr.), die Schweiz (82 Mio SFr.) und die Europäische Gemeinschaft EU (80 Millionen SFr.). Weitere wichtige Donatoren sind Schweden, Deutschland, Holland, Kanada und Japan. Rund ein Zehntel des Gesamtbudgets wird von den nationalen Rotkreuzgesellschaften getragen: Hier sind die Rotkreuzgesellschaften von Deutschland (17.5 Mio SFr.), Grossbritannien (13 Mio SFr.), den USA (5 Mio SFr.), Norwegen (5 Mio SFr.) und Japan (5 Mio SFr.) führend. Auch der private Spendenmarkt in der Schweiz wird immer wichtiger: 13 Millionen Franken stammten 1993 von dort, l0 Millionen Franken waren Legate. Wenig Freude an den Aktivitäten des IKRK auf dem Schweizer Spendenmarkt hat man beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK)in Bern. Das SRK leistet selber erhebliche Beiträge ans IKRK (1993: 4.5 Mio SFr.) und sieht es deshalb nur ungern, wenn sich das IKRK selber auf dem Schweizer Spendenmarkt betätigt. Die beiden Institutionen wollen in Zukunft mehr zusammenarbeiten und haben im Januar 1995 erstmals eine gemeinsame Spendenaktion in der Schweiz durchgeführt.

Wie werden die Gelder ausgegeben?

1993 wurden total 811 Millionen Franken ausgegeben. Davon entfielen 20 Prozent auf den Hauptsitz und 80 Prozent auf die Feldaktivitäten. Fast die Hälfte des Geldes, das im Feld ausgegeben wird, geht nach Afrika. Rund ein Drittel wird in Osteuropa, namentlich im ehemaligen Jugoslawien gebraucht, Asien und der Nahe Osten machen zehn Prozent aus, Lateinamerika fünf.

Wie wird die Verwendung dieser Gelder kontrolliert?

Das IKRK erstattet den Geberländern regelmässig mit einem sogenannten Situationsreport Bericht. Die diplomatischen Vertreter der Geberländern stehen in Genf und im Feld laufend mit dem IKRK in Kontakt. Die Treuhandgesellschaft ATAG Ernst & Young kontrolliert die Buchhaltung am Hauptsitz, das Unternehmen Peat Marwick überwacht die Verwendung der Gelder im Feld.

Wo ist das IKRK überall tätig?

Das IKRK ist in 60 Ländern anwesend und zwar in Afrika in 23 Ländern, in Lateinamerika in 7 Ländern, in Europa in 9 Ländern, in Asien in 12 Ländern und im Nahen Osten in 9 Ländern. Hinzu kommt eine Delegation in New York, die sich ausschliesslich mit den Kontakten zur UNO beschäftigt.

Was sind die wichtigsten Tätigkeiten?

Die Tätigkeit der IKRK-Delegierten lässt sich in vier Bereich unterteilen:

- Besuche von Kriegs- oder Sicherheitsgefangenen,

- Medizinische Hilfe und Nahrungsmittelhilfe,

- Suchdienst für Angehörige von Opfern,

- Verbreitung des humanitären Völkerrechtes.

Wie wird man IKRK-Delegierter?

Der Wunschkandidat resp.die Wunschkandidatin der Organisation ist circa 30 Jahre alt, hat eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss, einige Jahre Berufserfahrung, und bringt Motivation für eine humanitäre Arbeit und die Bereitschaft mit, auch schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen zu akzeptieren. Er oder sie ist in der Regel unverheiratet oder bereit, für eine gewisse Zeit allein zu leben. Das IKRK wünscht, dass der Kandidat bereits Erfahrungen mit anderen Kulturen gemacht hat.

Wieviele Bewerbungen gibt es jährlich?

4000 bis 5000 Bewerbungen treffen alljährlich in Genf ein. 150 - 250 Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen die Bedingungen des IKRK. Im Durchschnitt findet jeden zweiten Monat ein zweiwöchiger Einführungskurs für neue Delegierte statt.

Wie lange dauern die Einsätze im Durchschnitt?

Die Dauer der Einsätze ist unterschiedlich und beträgt je nach Einsatzgebiet und Erfahrung des Delegierten einige Monaten bis zu mehreren Jahren. Zur Zeit dauern Einsätze in den umkämpften Gebieten im ehemaligen Jugoslawien drei bis sechs Monate. Einsätze an anderen Orten dauern in der Regel mindestens ein Jahr.

Für die Angehörigen von medizinischen Berufen gelten andere Regelungen: Kurze Einsätze sind hier möglich, falls der oder die Betreffende bereits früher für das IKRK gearbeitet hat.

Was bedeutet das Emblem des Roten Kreuzes? - Was ist der Rote Halbmond?

Das rote Kreuz ist ein international anerkanntes Symbol. Es schützt die Opfer von bewaffneten Auseinandersetzungen, Sanitätseinrichtungen und -Personal. Dazu gehören im Kriegsfall auch Spitäler, Flugzeuge, Lastwagen usw., die mit dem Rotkreuzemblem versehen sind.

Das rote Kreuz ist kein christliches Symbol, sondern eine Reverenz an die Schweiz, wo der Rotkreuzgedanke seine Wurzel hat.

Das Emblem des roten Halbmondes ist gleichwertig und in den Genfer Konventionen von 1949 ausdrücklich erwähnt. Es wird in islamischen Staaten anstelle des Roten Kreuzes verwendet.

Was ist das Schweizerische Rote Kreuz - worin besteht der Unterschied zum IKRK?

Das Schweizerische Rote Kreuz ist eine von 163 nationalen Rotkreuzgesellschaften, die heute vom IKRK anerkannt werden. Im Gegensatz zum IKRK ist das Schweizerische Rote Kreuz vor allem in der Schweiz aktiv, unter anderem im Gesundheitswesen und in der Flüchtlingshilfe. Im Ausland, namentlich in Osteuropa und in der Dritten Welt, leistet es Entwicklungsarbeit.

Das Schweizerische Rote Kreuz ist eine eigene, neutrale und unabhängige Organisation. Der Dachverband der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist die Internationale Föderation. Das IKRK, die Föderation und die 163 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften bilden miteinander die Bewegung vom Roten Kreuz/Roten Halbmond.

Welches ist derzeit das grösste Operationsgebiet des IKRK?

In Ruanda arbeiten zur Zeit 160 Delegierte. Die Hilfsaktion hatte 1994 ein Jahresbudget von 150 Millionen Franken. Im ehemaligen Jugoslawien arbeiten 120 Delegierte - die Aktion hatte 1994 ein Budget von 82 Millionen Franken.

Welchen diplomatischen Status hat das IKRK?

Mit der Schweiz und mit 46 weiteren Staaten hat das IKRK ein sogenanntes Sitzabkommen geschlossen. Dort geniesst das IKRK den Status einer internationalen Organisation. Das bedeutet, dass das IKRK Unabhängigkeit, Unverletztlichkeit seiner Räume und Archive sowie Immunität vor der jeweiligen Gerichtbarkeit geniesst.

In Ländern, in denen das IKRK kein derartiges Abkommen hat, muss mit den jeweiligen Regierungen über alle Einzelfragen verhandelt werden - dazu gehören neben den Belangen, die direkt mit der Hilfsaktion zu tun haben auch Visumsfragen, Zollbestimmungen, Steuerfragen etc.

Dieser Text wurde im NZZ FOLIO vom Februar 1995 gedruckt

 

 

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